500 Jahre Bayerisches Reinheitsgebot
Günter Albrecht, Prinz Luitpold von Bayern
Bier ist nicht einfach ein Getränk, es ist Kulturgut und Glaubensfrage. In Bayern gilt Bier sogar neben Feuer, Wasser, Erde und Luft als fünftes Element. Die Unterzeichnung des berühmten Reinheitsgebots jährt sich 2016 zum 500. Mal. Das älteste noch gültige Lebensmittelgesetz der Welt gilt als Gründungsurkunde der bayerischen Braukunst: Ohne Bier wäre Bayern heute ein anderes Bayern.
Für die König Ludwig Schloßbrauerei Kaltenberg ist es im Jubiläumsjahr eine Herzensangelegenheit, auf die Bedeutung des Reinheitsgebots in Geschichte und Gegenwart hinzuweisen: Das Gesetz, das Herzog Wilhelm IV. von Bayern am 23. April 1516 unterzeichnete, bestimmte erstmals feste Brauzeiten, eine Obergrenze für den Bierpreis und vor allem die Beschränkung auf „allein Gerste, Hopfen und Wasser“, die drei „reinen“ Zutaten, aus denen fortan überall in Bayern bestes Bier gebraut werden sollte.
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